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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Form
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Sinim Handels GmbH (kurz „Sinim“, „wir“) und ihren Kunden, insbesondere für den Verkauf und die Lieferung von PV-Modulen, PV-Komponenten, Energiespeichern und anderen Waren sowie für Beratungs-, Planungs- und sonstige Dienstleistungen.
(2) Wir verkaufen und liefern hauptsächlich an Unternehmer im Sinn des § 1 KSchG (z. B. Elektrobetriebe, Installateure, Gewerbetreibende). Für Geschäfte mit Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit sie den zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) nicht widersprechen.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis der Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern oder leisten.
(4) Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB. Für die Vermietung und Verpachtung von Flächen und Räumlichkeiten gelten diese AGB nur ergänzend. Maßgeblich ist der jeweilige Miet- bzw. Pachtvertrag.
(5) Erklärungen des Kunden zum Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt) sind in Textform abzugeben (Brief oder E-Mail). Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Unsere Darstellungen auf der Website sind unverbindlich. Preise nennen wir „auf Anfrage“. Ein Angebot erstellen wir im Einzelfall in Textform.
(2) Unsere schriftlichen Angebote sind 14 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot annimmt oder wir seine Bestellung in Textform bestätigen (Auftragsbestätigung). Eine bloße Eingangsbestätigung ist keine Annahme.
(3) Alle Angebote gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware. Technische Angaben, Abbildungen und Maße sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
§ 3 Dienstleistungen (Beratung, Planung, Begleitung)
(1) Für Dienstleistungen wie Energieberatung, PV- und Speicherplanung, Bauaufsicht, Bau- und Projektbegleitung sowie Beratung und Umsetzung rund um Energiegemeinschaften (EEG, BEG) schulden wir die im Angebot beschriebenen Einzelleistungen. Wir erbringen sie nach bestem Wissen und dem Stand der Technik, persönlich oder durch Dritte (Subunternehmer).
(2) Wir schulden ein sorgfältiges Tätigwerden, aber keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Höhe von Förderungen, Erträgen oder Einsparungen), sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugesagt haben. Förder- und Genehmigungsentscheidungen von Behörden, Netzbetreibern und Förderstellen liegen nicht in unserer Hand.
(3) Der Kunde stellt uns rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen und Informationen richtig und vollständig zur Verfügung und ermöglicht den Zugang zu den betroffenen Objekten. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(4) Dienstleistungen verrechnen wir nach Aufwand oder zum vereinbarten Pauschalpreis. Pläne, Berechnungen und Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
§ 4 Lieferbedingungen
(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Vorauskasse beginnt die Lieferfrist erst mit Zahlungseingang.
(2) Die Lieferung erfolgt ab Lager (Reinerstraße 60a, 8112 Gratwein-Straßengel). Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an eine von ihm beauftragte Person auf den Kunden über.
(3) Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden versenden wir die Ware an einen anderen Bestimmungsort. In diesem Fall geht die Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer über. Soweit nicht anders vereinbart, bestimmen wir Versandart, Transportunternehmen und Verpackung. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf Wunsch und auf Kosten des Kunden ab. Auch ein Streckengeschäft (Lieferung direkt vom Hersteller) ist möglich.
(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn sie für den Kunden verwendbar sind und ihm dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.
(5) Können wir einen verbindlich vereinbarten Liefertermin aus Gründen nicht einhalten, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Lieferausfall des Herstellers, höhere Gewalt), informieren wir den Kunden unverzüglich und nennen einen neuen Termin. Ist die Ware dann weiterhin nicht verfügbar, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich.
(6) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die er zu vertreten hat, dürfen wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern und den dadurch entstehenden Aufwand (insbesondere Lagerkosten) verrechnen. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach §§ 918 ff ABGB, bleiben unberührt.
(7) Lieferungen außerhalb Österreichs vereinbaren wir im Einzelfall. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben trägt der Kunde.
§ 5 Preise, Versandkosten
(1) Alle Preise sind – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist – Nettopreise in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern weisen wir Bruttopreise aus.
(2) Transport-, Verpackungs- und Versandkosten sind im Preis nicht enthalten und werden gesondert berechnet, sofern keine versandkostenfreie Lieferung vereinbart wurde. Wir berechnen sie nach Gewicht, Volumen und Zielort. Für Sperrgut und Gefahrgut (z. B. Energiespeicher) können Zuschläge anfallen. Wir nennen sie im Angebot.
(3) Ändern sich nach Vertragsabschluss die Einkaufspreise, Frachtkosten, Abgaben oder Währungskurse erheblich und liegt zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als ein Monat, sind wir bei Unternehmern zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt, die wir dem Kunden unverzüglich mitteilen.
§ 6 Zahlung
(1) Wir dürfen Rechnungen elektronisch (z. B. PDF per E-Mail) übermitteln. Der Kunde teilt uns Änderungen seiner Rechnungs-E-Mail-Adresse unverzüglich mit. Eine Rechnung gilt als zugegangen, wenn wir sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet haben.
(2) Der Rechnungsbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, ohne Abzug sofort mit Rechnungsstellung fällig. Wir dürfen jederzeit Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Anzahlung durchführen. Skonto gilt nur, wenn wir es ausdrücklich zugesagt haben.
(3) Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Bei Unternehmern sind das 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB). Außerdem ersetzt der Kunde den Betreibungsaufwand, insbesondere die Kosten notwendiger Mahnungen und eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen, sowie bei Unternehmern den Pauschalbetrag von EUR 40,00 nach § 458 UGB.
(4) Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus demselben Vertragsverhältnis. Gegenüber Verbrauchern gilt § 6 KSchG.
(5) Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist (z. B. Insolvenzantrag), dürfen wir unsere Leistung verweigern und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
(6) Wir dürfen Forderungen gegen den Kunden an Dritte abtreten (Factoring). Wir informieren den Kunden darüber, z. B. durch einen Hinweis auf der Rechnung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum.
(2) Der Kunde darf die Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Er hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte auf die Ware zugreifen (z. B. Pfändung) oder ein Insolvenzverfahren beantragt wird.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
(4) Unternehmer dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen oder verbauen, solange sie nicht im Zahlungsverzug sind. Die daraus entstehenden Forderungen gegen ihre Abnehmer tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe unserer offenen Forderung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde vermerkt die Abtretung in seinen Büchern. Er bleibt zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt. Auf unser Verlangen nennt er uns die Schuldner und gibt die Abtretung bekannt.
(5) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
§ 8 Gewährleistung
(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei Verbrauchern bleiben die zwingenden Bestimmungen des Gewährleistungsrechts und des KSchG unberührt.
(2) Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offene Mängel in Textform unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen ab Ablieferung zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von sieben Tagen ab Entdeckung zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Versäumt der Unternehmer die Rüge, sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen dieses Mangels sowie Ansprüche aus Irrtum ausgeschlossen (§ 377 UGB). Eine Montage- oder Einbauhandlung darf erst nach Prüfung der Ware erfolgen.
(3) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Verbesserung oder Austausch. Preisminderung oder Wandlung kann der Unternehmer erst verlangen, wenn die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist, fehlgeschlagen ist oder uns unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde. Der Kunde gibt uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung und stellt uns die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zur Verfügung.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung. Bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist. Der Regress nach § 933b ABGB bleibt unberührt.
(5) Als vereinbarte Beschaffenheit gelten nur unsere Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht aber Werbeaussagen Dritter. Herstellergarantien gelten zu den Bedingungen des Herstellers. Eigene Garantien geben wir nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich zusagen.
(6) Gebrauchte Waren und Waren aus dem Lagerabverkauf (z. B. Altbestand Metallbau, Maschinen und Material) verkaufen wir – gegenüber Unternehmern – wie besichtigt und unter Ausschluss der Gewährleistung. Der Kunde kann die Ware vor dem Kauf besichtigen. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Waren ein Jahr.
(7) Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware unsachgemäß montiert, betrieben, gelagert oder verändert wurde, oder wenn Herstellervorgaben (z. B. zu Installation, Wartung und Betrieb) nicht eingehalten wurden. Die Montage und der Betrieb von PV-Anlagen und Speichern darf nur durch befugte Fachbetriebe erfolgen.
(8) Ein Rücktritt vom Vertrag und eine Rückgabe ordnungsgemäß gelieferter Ware sind bei Unternehmern ausgeschlossen. Nehmen wir die Ware ausnahmsweise freiwillig zurück, verrechnen wir eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20 % des Warenwertes. Voraussetzungen sind einwandfreier Zustand und Originalverpackung. Der Kunde trägt die Rücksendekosten. Verbrauchern stehen die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu (z. B. nach dem FAGG).
§ 9 Haftung
(1) Wir haften für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Unternehmern haften wir für leichte Fahrlässigkeit nicht. Das gilt nicht für Personenschäden. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, mit dem vorhersehbaren, typischen Schaden bzw. der Auftragssumme begrenzt.
(2) Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, ausbleibende Einsparungen, Folgeschäden und reine Vermögensschäden, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit § 6 Abs. 1 Z 9 KSchG nicht entgegensteht.
(3) Schadenersatzansprüche gegen uns sind bei Unternehmern innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen. Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Unternehmer überbinden unsere Haftungsbeschränkungen an ihre Abnehmer, soweit gesetzlich möglich.
(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem Stand der Technik nicht fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Website.
§ 10 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist, soweit nicht anders vereinbart, unser Standort Reinerstraße 60a, 8112 Gratwein-Straßengel.
(2) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Bestimmungen des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Graz ausschließlich zuständig. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand (§ 14 KSchG).
§ 11 Urheberrechte, Datenschutz, Schlussbestimmungen
(1) An allen Bildern, Filmen, Texten, Plänen und Unterlagen, die wir erstellen oder veröffentlichen, haben wir Urheberrechte. Eine Verwendung ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
(2) Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: Oktober 2026